
Wahlrecht bei der Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin Die Wahlprinzipien der Verfassung von Berlin sind in Art. 39 Verfassung von Berlin (VvB) geregelt, dessen einzelne Bestimmungen im Wesentlichen Art. 38 Grundgesetz nachgebildet sind: Nach Art. 39 Abs. 1 VvB werden die Abgeordneten in allgemein...
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